15. Gröbenzeller Familienlauf am 05.05.2024
- Start/Ziel: Am Freizeitheim Gröbenzell, Wildmoosstraße 36.
- Veranstalter: 1.SC Gröbenzell e.V.- Abt. Leichtathletik, Hauptlauf (10 km) genehmigt durch BLV
- Hauptlauf auf ebenem Rundkurs (1, 2 oder 3 Runden von 3,3 km Länge plus 100 m auf dem Forumsgelände, amtlich vermessen)
- Eine Karte der Strecke können sie HIER ansehen.
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Startzeiten:
- 1 km Kinder Jahrgänge 2012 bis 2020 Start 10:00 Uhr
- Hauptlauf über 10 km, sowie 6,7 km und 3,3 km, Laufteam (Staffeln) und (Nordic-)Walking Start 11:00 Uhr
- Menschen mit Handicap sind herzlich eingeladen, Strecke nach Absprache.
- Kinderlauf um den Weiher am Gymnasium durch den Bürgerpark
- Staffellauf: 10 km maximal 4 Läufer*innen
- Aufwärmprogramm: 10:40 Uhr für den Hauptlauf
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Startgebühr:
- Kinder 5 € (ohne Shirt),
- bei kinderreichen Familien besteht ab dem dritten Kind Kostenfreiheit
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Empfänger von Bürgergeld oder vergleichbaren Leistungen, ukrainische Flüchtlinge sowie in Gröbenzell gemeldete Asylbewerberinnen und -bewerber können kostenfrei starten
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Anmeldung:
- Online auf dieser Website, dazu hier klicken Meldeschluss: Samstag, 04.05.2024, 11:00 Uhr
- Samstag 04.05.2024, 10-15 Uhr im Freizeitheim Gröbenzell (am Startgelände) - hier mit Abholung von Startnummer und T-Shirt sowie Bar-Zahlungsmöglichkeit. Sie finden uns im Stüberl des 1.SC Gröbenzell.
- keine Anmeldung, bzw. Nachmeldung am Sonntag (Lauftag) möglich!
- es wird nach der Onlineanmeldung eine Abholzeit im Wunschzeitraum zugeteilt
- Ausgabe der Startnummer und des T-Shirts im Freizeitheim Gröbenzell (am Startgelände)
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für Bankabbuchung:
- Samstag 04.05., 10-15 Uhr
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bei Barzahlung:
- Samstag 04.05., 12-15 Uhr
- Ergebnislisten werden im Internet veröffentlicht
- die Urkunden werden nach dem Lauf im Internet auf dieser Website zur Verfügung gestellt.
- Bruttozeitnahme - der Startschuss zählt
- Läufergerechte Getränkeversorgung an Start und Ziel, nach jeder Runde des Hauptlaufs.
Alle Teilnahmegebühren des Laufs gehen zugunsten sozial benachteilgter Kinder und Jugendlicher im Landkreis Fürstenfeldbruck an die Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Rieder:
www.jugendsozialstiftung-dr-rieder.de
Lauf mit für einen guten Zweck!
Teilnahme & Teilnahmebedingungen
Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Gröbenzeller Familienlauf erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des 1.SC Gröbenzell, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in mit seiner/ihrer Anmeldung an.
Versicherung
Der Veranstalter hat eine gesetzliche Versicherung im Rahmen der Genehmigung durch den DLV abgeschlossen.
Erklärung
Mit meiner Anmeldung und Teilnahme am Gröbenzeller Familienlauf erkläre ich verbindlich, dass ich an dieser Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnehme. Hiermit stelle ich den 1.SC Gröbenzell ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung Gröbenzeller Familienlauf, insbesondere aufgrund eines Unfalls, gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund, gegen den 1.SC Gröbenzell, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, entstehen. Dieser Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des 1.SC Gröbenzell, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Lauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und DVD, ohne Vergütungsansprüche meinerseits zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken genutzt werden. Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
Verhaltensregeln
Eine Gefährdung von anderen Teilnehmern ist auszuschließen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.